Übergewinnsteuer schadet Deutschland als Investitionsstandort

Tanken ist in diesen Zeiten frustrierend. Mit Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine stieg in Deutschland der Spritpreis deutlich über zwei Euro pro Liter, auch der gesetzlich eingeräumte Tankrabatt ab dem 1. Juni 2022 brachte bis jetzt nicht die erhoffe Wirkung. In der öffentlichen Diskussion stellte sich schnell die Frage, ob die Mineralölkonzerne auf Kosten der Gesellschaft satte Gewinne einstreichen. Kriegs- und Krisengewinnler, so die Forderung einiger politischer Vertreter, sollten eine Übergewinnsteuer zahlen. Ein populäres Thema – aber hilft sie der Gesellschaft wirklich weiter?

Wer ist Krisengewinnler, wer nicht?

Rechtlich ist die Übergewinnsteuer heikel: Es ist bisher nicht bewiesen, ob der Tankrabatt tatsächlich nicht weitergereicht wurde. Die Mineralölgesellschaften widersprechen dem Vorwurf und argumentieren, die Weltmarktpreise seien weiter sprunghaft gestiegen, getrieben von einer hohen Benzinnachfrage aus den USA. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ab welcher Höhe ein Gewinn ein Übergewinn ist und welche kriegs- und krisenbedingten Gewinne moralisch zu verurteilen (und nachzubesteuern) sind?

In Zeiten der Corona-Pandemie (und Homeoffice) haben Firmen wie Amazon oder Apple überdurchschnittliche Gewinne einstreichen können wie auch (staatliche geförderte) Impfstoffhersteller wie Biontech. Alles Krisengewinnler? Roland Koch, u.a. Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung, schreibt in seinem aktuellen Kommentar (ERHARD HEUTE): „Auch Biontech hat krisenbedingt einen „Übergewinn“ gemacht, die Eigentümer wurden sehr reich, neue Investitionen wurden finanziert, und der Staat bekam nach den für alle gültigen Regeln einen üppigen Betrag ab. Allein im Jahr 2021 hat Biontech ca. vier Milliarden Euro Steuern gezahlt und so die Orte mit Biontech-Niederlassungen, also Mainz, Marburg und Idar-Oberstein von (…) der jahrelangen Verschuldung befreit.“

Bundeskartellamt prüft etwaige Preisabsprachen

Wenn der Verdacht auf Preisabsprachen besteht, dann ist es die Aufgabe des Kartellamtes, sich die Unternehmen genau anzuschauen. Genau das passiert jetzt auch bei den Benzinpreisen – allerdings dämpft Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bereits die Erwartungen: „Weder das Bundeskartellamt noch eine andere Behörde in Deutschland kann (…) Preise auf Knopfdruck senken.“ Hohe Preise und auch das Erwirtschaften von hohen Gewinnen seien nicht verboten.

Steuermehreinnahmen von 220 Mrd. Euro

Jeder Gewinn wird versteuert, auch krisenbedingte Zusatzgewinne. Bund, Länder und Gemeinden rechnen in diesem und den kommenden Jahren mit deutlich höheren Einnahmen, als bislang erwartet. Die im Mai 2022 veröffentlichte Steuerschätzung spricht von prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 220 Milliarden Euro bis 2026. Den Unternehmen ist zu wünschen, Gewinne zu erwirtschaften, um in weitere Investitionen und in die dringend erforderliche Transformation der Wirtschaft zu investieren.

Übergewinnsteuern nach populistischen Gefühlslagen zu verhängen, wäre Willkür. Gewinne mit einer Sondersteuer zu belegen, würde einzelne Branchen diskriminieren, Preise weiter treiben und den Innovations- und Investitionswillen der Wirtschaft dämpfen. Schlimmer noch: Die Rechtssicherheit im deutschen Steuersystem würde infrage gestellt. Denn nachträglich die Spielregeln zu ändern, führt bei Investoren zu Unsicherheit – Gift für Deutschland als Investitionsstandort.

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